Diese Webseite verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern. Indem Sie hier fortfahren, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr Informationen

Schon gewusst? Wir geben auf alle Bestellungen im Onlineshop  10% Rabatt  ! (nicht kumulierbar mit anderen Rabatten)

Maischenzusatz konz. 1:1  200 - 400 g / 100 kg Frucht 5 kg UN-Nr. 1805
File Size
69672_Sicherheitsdatenblatt.pdf 3.86MB Download
69672_Datenblatt.pdf 96.88KB Download
Maischezusatz zum Ansäuern der Fruchtmaische. Durch einen höheren Säuregehalt (pH-Wert von 3.0 bis 3.5) werden unerwünschte Mikroorganismen in ihrer Entwicklung gehemmt.
Ansäuern hilft den Gärhefen, sich schnell zu vermeheren und die unerwünschten Mikroorganismen zu unterdrücken.
Der Maischezusatz besteht aus 40 % l-(+)-Milchsäure und 42.5 % Phosphorsäure (beides in Lebensmittelqualität)
Vorsicht beim Verdünnen bzw. Mischen mit Wasser: Wärmeentwicklung!
Stark ätzende Säure. Vorsichtsmassnahmen beachten & Sicherheitsdatenblat lesen. Bitte tragen Sie eine Schutzbrille, langärmlige Kleider und Handschuhe wenn Sie den Maischezusatz verwenden.
Dosierung: Die Dosierungen hängen von der Art und dem Gesundheitszustand des Rohmaterials sowie von der voraussichtlichen Lagerdauer der vergorenen Maische ab. Die Dosagemenge liegt zwischen 200 g und 400 g pro 100 kg Maische.
Vor Zugabe der Säure muss diese mit Wasser verdünnt werden, da sonst durch die konzentrierte Säure Verbrennungen der Maische entstehen, was zu Aromaverlusten führt.
Verdünnungsverhältnis Säure: Wasser = 1:8
Vorsicht beim Verdünnen: "zuerst das Wasser, dann die Säure!"

Haltbarkeit: unbeschränkt. Einweggebinde; keine Rücknahme.


GEFAHR
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
H318 Verursacht schwere Augenschäden


P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260 Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäss den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Einheit
Einheit kg

Maischenzusatz konz. 1:1 200 - 400 g / 100 kg Frucht 5 kg UN-Nr. 1805

  • Artikelnr. 69.672.05
  • Verfügbarkeit an Lager
  • J
  • CHF 13.50 pro kg

Schnellsuche Brennmaische, Schnapsbrennen, Brennereibedarf, , , Steinobst, Obstmaische, Beerenbrand, Kirschen, , , pH, Ansäuern, 69.672.05