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Maischenzusatz konz. 1:1  200 - 400 g / 100 kg Frucht 5 kg UN-Nr. 1805
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Maischezusatz zum Ansäuern der Fruchtmaische. Durch einen höheren Säuregehalt (pH-Wert von 3.0 bis 3.5) werden unerwünschte Mikroorganismen in ihrer Entwicklung gehemmt.
Ansäuern hilft den Gärhefen, sich schnell zu vermeheren und die unerwünschten Mikroorganismen zu unterdrücken.
Der Maischezusatz besteht aus 40 % l-(+)-Milchsäure und 42.5 % Phosphorsäure (beides in Lebensmittelqualität)
Vorsicht beim Verdünnen bzw. Mischen mit Wasser: Wärmeentwicklung!
Stark ätzende Säure. Vorsichtsmassnahmen beachten & Sicherheitsdatenblat lesen. Bitte tragen Sie eine Schutzbrille, langärmlige Kleider und Handschuhe wenn Sie den Maischezusatz verwenden.
Dosierung: Die Dosierungen hängen von der Art und dem Gesundheitszustand des Rohmaterials sowie von der voraussichtlichen Lagerdauer der vergorenen Maische ab. Die Dosagemenge liegt zwischen 200 g und 400 g pro 100 kg Maische.
Vor Zugabe der Säure muss diese mit Wasser verdünnt werden, da sonst durch die konzentrierte Säure Verbrennungen der Maische entstehen, was zu Aromaverlusten führt.
Verdünnungsverhältnis Säure: Wasser = 1:8
Vorsicht beim Verdünnen: "zuerst das Wasser, dann die Säure!"

Haltbarkeit: unbeschränkt. Einweggebinde; keine Rücknahme.


GEFAHR
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
H318 Verursacht schwere Augenschäden


P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260 Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäss den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Einheit
Einheit kg

Maischenzusatz konz. 1:1 200 - 400 g / 100 kg Frucht 5 kg UN-Nr. 1805

  • Artikelnr. 69.672.05
  • Verfügbarkeit an Lager
  • J
  • CHF 9.90 pro kg

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