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81333Brauanleitung Malzpaket Rauchbier_de.pdf | 95.05KB | Download |
81333Brauanleitung Malzpaket Rauchbier_fr.pdf | 93.5KB | Download |
brauprotokoll.pdf | 91.96KB | Download |
protocol_du_brassage.pdf | 44.96KB | Download |
Für 10 Liter.
Geschmacksrichtung von Bier, die durch Verwendung von geräuchertem Malz entsteht.
Der charakteristische rauchige Geschmack erinnert an geräuchertes Fleisch.
Gärtemperatur ca. 12 °C. Stammwürze 12 °P bei 11/21/52 l.
Besteht aus:
81.405: Münchner Malz, 1.40kg
81.602: Caramel Pils Malz, 0.25kg
81.651: Rauchmalz, 0.70kg
81.801: Hopfen Hallertau Hersbrucker, 12g
69.771: Hefe Saflager S-23, 11g
Wichtige Information:
Dieses Malz wurde zu einem reduzierten Zollansatz in die Schweiz eingeführt.
Es darf nur zu Brauzwecken verwendet werden. Eine allfällige Änderung des Verwendungszweckes
muss der Oberzolldirektion vorgängig gemeldet werden und die Differenz der Einfuhrabgaben muss nachentrichtet werden (Art. 14 und 26 des Zollgesetzes vom 18. März 2005)
Geschmacksrichtung von Bier, die durch Verwendung von geräuchertem Malz entsteht.
Der charakteristische rauchige Geschmack erinnert an geräuchertes Fleisch.
Gärtemperatur ca. 12 °C. Stammwürze 12 °P bei 11/21/52 l.
Besteht aus:
81.405: Münchner Malz, 1.40kg
81.602: Caramel Pils Malz, 0.25kg
81.651: Rauchmalz, 0.70kg
81.801: Hopfen Hallertau Hersbrucker, 12g
69.771: Hefe Saflager S-23, 11g
Wichtige Information:
Dieses Malz wurde zu einem reduzierten Zollansatz in die Schweiz eingeführt.
Es darf nur zu Brauzwecken verwendet werden. Eine allfällige Änderung des Verwendungszweckes
muss der Oberzolldirektion vorgängig gemeldet werden und die Differenz der Einfuhrabgaben muss nachentrichtet werden (Art. 14 und 26 des Zollgesetzes vom 18. März 2005)
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