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Schweflige Säure 5 % (SO2) 'SUMPOVIN', UN-Nr. 1833, ADR 8 , II 1 L, Gehalt >= 5 % - < 7 %
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Liste_des_intrants_Acide sulfurique 5_ (Sumpovin)_Suisse.pdf 3.72KB Download
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Schweflige Säure (SO2) liege in freier und gebundener Form im Wein vor.
Freie SO2
Anteil an schwefliger Säure, der nicht an Weinbestandteile gebunden ist. Sie setzt sich aus den Zustandsformen undissoziierte SO2 (SO2; unionisierte Form der SO2; mikrobiologisch wirksam. Ihr Anteil ist pH-abhängig), Bisulfit (HSO3-) und Sulfit (SO32-) zusammen.
Gebundene SO2
Anteil der gesamten schwefligen Säure, der an Weinbestandteile fixiert ist. Diese Bindung ist mehr oder weniger fest und steht in einer Gleichgewichtsbeziehung zur freien schwefligen Säure.
Die wichtigsten SO2- bindenden Substanzen sind: Glucose, Ketofructose, Arabinose, Acetaldehyd, Galacturonsäure und Pyruvat.
Gesamte SO2
Summe aus der freien und gebundenen schwefligen Säure.
Gesetzlich zulässige Höchstmengen der gesamten schwefligen Säure:
Natürliche Süssweine 400 mg/l
Weiss-, Rosé-, Schaumweine mit mehr als 5 g/ l Restzucker 260 mg/l
Rotweine mit mehr als 5 g/ l Restzucker 210 mg/l
Weiss-, Rosé-, Schaumweine mit weniger als 5 g/ l Restzucker 210 mg/l
Rotweine mit weniger als 5 g/ l Restzucker 160 mg/l
Reduktone
Stoffe, welche bei der jodometrischen Bestimmung der schwefligen Säure mitbestimmt werden und somit freie SO2 vortäuschen. Dies sind unter anderem Gerbstoffe, Anthocyane und Ascorbinsäure. Ersatz für SO2 gibt es nicht. Ascorbinsäure kann schweflige Säure unterstützen. Grenzwerte für gesamte SO2 sind zu beachten!
Wirkung
Stoffbindend (bindet geruchsaktive Aldehyde ab),
antioxidativ (verhindert Oxidation).
Die Wirksamkeit ist abhängig vom pH-Wert (möglichst bei pH < 4 anwenden um die bestmögliche Wirkung zu haben)
Konservierung eines Holzfasses: 50 - 70 mg/l SO2 + 1 g/l Zitronensäure
Flaschenausspülen mit 1.5 - 2 % iger Lösung


Anwendung
es handelt sich um eine wässrige Lösung Schwefliger Säure mind. 5 % (der Gehalt kann von ca 5-7 % variieren, SO2 baut sich mit der Zeit ab). Bitte vor Gebrauch den Gehalt kontrollieren.
1 dl 5 % ige schweflige Säure auf 100 Liter Wein = 50 mg/l SO2.
Nach der Gabe muss der Wein gut aufgerührt werden.


Einweggebinde; Haltbarkeit: 6 Monate nach Abfülldatum.
1.023 kg SO2 = 1l, E220


Gefahrhinhweise
UN1833, ADR 8 II
Bei Verwendung bitte die gesetzlichen Höchstmengen beachten.


Gefahr
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+ P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P406 In korrosionsbeständigem Behälter mit korrosions-beständiger Auskleidung aufbewahren.
P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.


Gemäss FiBL-Betriebsmittelliste für die biologische Weinbereitung in der Schweiz zugelassen (Link zur Onlineversion)
Die verfügbaren Bescheinigungen finden Sie im Downloadbereich zu diesem Produkt.
Einheit
Einheit L

Schweflige Säure 5 % (SO2) 'SUMPOVIN', UN-Nr. 1833, ADR 8 , II 1 L, Gehalt >= 5 % - < 7 %

  • Artikelnr. 69.607.01
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